Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zu diesem Gesetz (BFSGV) geben.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.fruehbucher.de und https://www.schauinsland-reisebuero.de
- Angaben zum Dienstleistungserbringer
schauinsland reisevertriebs gmbh
Stresemannstraße 80
47051 Duisburg
Nordrhein-Westfalen
Telefon: +49 203 99405830
E-Mail: verwaltung@schauinsland-reisebuero.de
- Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
- Reisewebseite mit Buchungsfunktion für Pauschal-, Nur-Flug- und Nur-Hotel-Reisen.
- Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Webseiten bieten wir Pauschal-, Nur-Flug- und Nur-Hotel-Reisen zur Buchung an. Über eine Eingabemaske können Sie als Besucher der Webseite ihr gewünschtes Reiseziel, den Abflughafen, Reisezeittraum und -Dauer sowie die Anzahl der Reisenden angeben und sich auf Basis dessen passende Reiseangebote anzeigen lassen. Nach Überprüfung der Verfügbarkeit eines konkreten Angebots, kann dieses über die Webseite gebucht werden. Sie können sich außerdem in unseren Newsletter eintragen.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannten Dienstleistungen ist derzeit teilweise mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV vereinbar. Wir arbeiten bereits an der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen. Für Juli/August 2025 ist ein Relaunch unserer Webseite terminiert. Mit Umsetzung des Relaunches werden alle verbliebenen Barrieren behoben.
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
- Kommunikationswege, über die man Mängel bzgl. der Barrierefreiheit kommunizieren kann
Über unser Kontaktformular können Mängel bzgl. der Barrierefreiheit gemeldet werden: https://www.schauinsland-reisen.de/service/kontakt Bitte wählen Sie dazu unter „Ihr Anliegen“ den Unterpunkt „Rechtsverletzung melden" aus.
- Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Länder haben sich dafür entschieden, eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde zu gründen. Diese soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Magdeburg ihre Arbeit aufnehmen. Erforderlich hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Hier finden Sie die derzeitigen Kontaktdaten der Marktüberwachungsbehörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
- Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 01.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 01.07.2025